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AGB von DynaRes! UG (haftungsbeschränkt) für das Reiseportal e-hotel.de

Das Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und DynaRes! regelt sich zunächst nach dem BGB §§ 561a–k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. als Bundesverband Deutscher Reisebüros und Reiseveranstalter empfiehlt die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen unverbindlich. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Marken von DynaRes! Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Für diese gilt die jeweils gültige Ausschreibung. DynaRes! weist ausdrücklich darauf hin dass einzelne Leistungen (Reiseelemente) angeboten oder vermittelt werden wie auch Pauschalreisen von Reiseveranstalter. Es gelten ergänzend zu diesen Reise- und Zahlungs-bedingungen die jeweiligen Reise- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten, Leistungsträgers oder Veranstalters

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde oder Anmelder uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich per Email, Fax oder Internet-Formular sowie mündlich oder fernmünfdlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch DynaRes! und gegebenenfalls dem Leistungsträger oder dem Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Reisebestätigung übergeben. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.4 Sollte der Kunde die Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt, frühestens 3 Tage nach Abschluss des Reisevertrages, erhalten haben ist er verpflichtet dies an DynaRes! Zu melden. In diesem Falle werden, die Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusendet oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag ausgehändigt. Gegebenenfalls dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Anmelders sofern dieser Fall nicht durch schuldhaftes Verhalten von DynaRes! eingetreten ist. Wenn der Anmelder DynaRes! nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht angetreten wird, wird dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandelt.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist die, auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung, zu überweisen. Der Zeitpunkt und die Höhe der Restzahlung wird ebenfalls auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen und ist ohne nochmalige Aufforderung Fristgerecht an DynaRes! zu leisten.

2.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist DynaRes! berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall behält sich DynaRes! vor Stornokosten gemäß Ziffer 5. zu verlangen.

2.3 Bei Buchung von einzelnen Leistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder weiteren einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den Ausschreibungen so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der verträglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2 Die Reise beginnt und endet je nach gebuchter Aufenthaltsdauer, zu den ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3 Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und –tage

3.4 Wenn Sie einzelne bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, kann nur dann eine Teilerstattung gewähret werden, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, sind nicht erstattungsfähig, soweit die Änderung und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Kunde muss sich bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder dem jeweiligem Leistungsträger über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren. Wenn er dies nicht tut und den Flug bzw. die Fahrt verpasst, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu seinen Lasten.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmten Leistungen wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Abgaben pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirken. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise, aus dem Programm von DynaRes!, zu verlangen, wenn DynaRes! in der Lage ist eine solche anzubieten. Dies muss unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleitung DynaRes! gegenüber geltend gemacht werden.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer oder Rechnungsnummer erklärt werden. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei DynaRes!.

5.2 Bei Rücktritt vom vom Reisevertrag nicht Antritt der Reise (z.B : wegen verpasster Anschlüsse), kann DynaRes! angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

5.3 Die Höhe unseres Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittskosten, die im Falle eines Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer berechnet werden sind wie folgt:

Reiseelemente mit eigener Anreise:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum   7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem   6. Tag vor Reisebeginn 75%,

- bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises, jeweils auf volle EUR aufgerundet.

Flugpauschalreisen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Pauschalreise-Angebote angeboten und vermittelt werden die nach dem Prinzip des "Packaging" zusammenstellt sind. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Hierbei werden im Regelfall Sondertarife der Fluggesellschaften verwendet, welche oft nicht umzubuchen oder erstattungsfähig sind. Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen für Flugpauschalreisen:

 - bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%
- bis zum   7. Tag vor Reisebeginn 85%
- ab dem 6. Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Schiffsreisen:

- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
- bis zum  7. Tag vor Reisebeginn 85%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. DynaRes! ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

5.4 Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in den jeweiligen Reisebedingungen beinhalteten Regeln behandelt.

5.5 Werden auf Wunsch des Kunden, nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann DynaRes! ein Umbuchungsentgelt pro Kunden oder je umzubuchender Leistungsart erheben. Auf Grund der Besonderheiten der gebuchten Flugpauschalreise (siehe Stornoregelung) kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt und kann auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden. Das Umbuchungsentgelt beträgt in jedem Falle mindestens 25,- EUR je umgebuchter Leistung oder je umgebuchtem Reiseteilnehmers.

5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change"). DynaRes! oder der Leistungsträger oder der Reiseveranstalter können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und die Kunden gegenüber DynaRes! als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird DynaRes! sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Reiseversicherungen

7.1 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. DynaRes! empfiehlt dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich innerhalb der nächsten 14 Tage nach Reiseanmeldung.

7.2 Für die Sicherheit insgesamt empfiehlt DynaRes! einen Komplett- bzw. Basisschutz. Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen.

8. Rücktritt und Kündigung durch DynaRes!

DynaRes! kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns oder des Leistungsträgers oder des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DynaRes! den Reisevertrag, so ist der Anspruch auf den Reisepreis vorbehalten; es muss jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile angerechnet werden, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist DynaRes! verpflichtet, den Kunden oder Anmelder unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde oder Anmelder  erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück

8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise oder die Erbringung einer Leistung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DynaRes! oder den Leistungsträger oder  Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die DynaRes! im Fall der Durchführung der Leistung oder der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von DynaRes! besteht jedoch nur, wenn DynaRes! die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DynaRes! die zu einem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde. Wird die Reise aus solchem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann DynaRes! als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DynaRes! für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.2 DynaRes! ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zu unterstützen eine schnellstmögliche und angemessene Rückbeförderung zu erhalten. Die Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last, sofern nicht aufgrund internationaler Abkommen der gebuchte Leistungsträger diese Mehrkosten ganz oder anteilig tragen muss.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe
Wird die Reise oder Einzelleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DynaRes! kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. DynaRes! oder der Leistungsträger oder der Veranstalter  können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass  eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde nach Reiseende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den DynaRes! nicht zu vertreten habt.
10.5 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern sein Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, muss er unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, welche die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung, sofern vorhanden, oder DynaRes! zu verständigen. Für den Verlust bzw. Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernimmt DynaRes! keine Haftung.

11. Haftung, Verjährung

11.1 Die vertragliche Haftung von DynaRes! für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für alle gegen DynaRes! gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DynaRes! bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden (Anmelder) und Reise.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen DynaRes! ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt DynaRes! die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern DynaRes! in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet DynaRes! nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.5 Kommt DynaRes! bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.6 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich weitervermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc. ) oder die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet DynaRes! auch bei Teilnahme der Reiseleistung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

11.7 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche müssen innerhalb einer Woche nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich DynaRes! gegenüber geltend machen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 DynaRes! haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Auch nicht wenn der Kunde DynaRes! mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DynaRes! die Verzögerung zu vertreten habt.

12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DynaRes! bedingt sind.

12.3 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Evtl. Benutzungshinweise sind zu beachten.

13. Flugdurchführung und Transfer

13.1 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggeräts, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandung bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzten aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, Reisezeit und anhand des Reisepreises. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

13.2 Kann dem Kunden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, unsererseits eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist DynaRes! für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Kunde im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristig Änderungen mitgeteilt bekommen kann.

13.3 Bei der Buchung von reinen Flugreisen (Nur- Flug) gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Soweit nicht ein Linienflug geschuldet wird, bleiben kurzfristige Flugzeiten- und Flugplanänderungen, sowie Änderungen des Fluggerätes oder Fluggesellschaft ebenfalls vorbehalten. Der Kunde ist bei der Buchung eines Nur- Fluges verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug bei der in seinen Reiseunterlagen angegebenen Vertretung oder direkt bei der Fluggesellschaft die Rückflugzeiten bestätigen zu lassen

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Alle Angaben in den Ausschreibungen von DynaRes! werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht.

14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

14.3 Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

14.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14.5 Sofern ausländische Vertragspartner haftbar sind, gelten die Bestimmungen des dementsprechenden Landes.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, wie es dem gewollten Willen möglichst nahe kommt.

16. Gerichtsstand

16.1 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Lizenzgebers  für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

DynaRes! UG
(haftungsbeschränkt)
Mannheimer Str. 22c
67098 Bad Dürkheim

Stand Dezember 2008